Mit Inkrafttreten des novellierten EEffG am 15.06.2023 sind wir als Ihr Energielieferant verpflichtet, Sie über geeignete Maßnahmen zur Einsparung von Energie zu informieren. Hierzu verweisen wir auf nachstehende Internet-Seite der WKO, auf welcher diese Informationen veröffentlicht und laufend aktualisiert werden: